
Rechtsgebiete
Wir verteidigen im gesamten Strafrecht, vom Wirtschaftsverfahren bis zur Jugendsache, und vertreten Verletzte in der Nebenklage.
Alle Rechtsgebiete
- StGBAllgemeines StrafrechtKörperverletzung, Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Bedrohung: Die meisten Strafverfahren beginnen mit einem Brief oder einem Klingeln an der Tür.
- § 266 StGBWirtschaftsstrafrechtDurchsuchung im Betrieb, Vorwurf der Untreue oder der Insolvenzverschleppung: Wirtschaftsstrafverfahren treffen Unternehmer mitten im laufenden Geschäft.
- § 370 AOSteuerstrafrechtEin Schreiben der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder die Steuerfahndung an der Tür: Steuerstrafverfahren beginnen oft unvermittelt.
- §§ 174 ff. StGBSexualstrafrechtKaum ein Vorwurf wiegt sozial schwerer: Ein Verfahren wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung gefährdet Beruf, Familie und Ansehen, lange bevor ein Gericht entschieden hat.
- BtMG · KCanGBetäubungsmittelstrafrechtBesitz, Handel, Einfuhr: Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz hängen stark von Menge und Wirkstoffgehalt ab.
- § 316 StGBVerkehrsstrafrechtTrunkenheitsfahrt, Unfallflucht, ein Unfall mit Verletzten: Im Verkehrsstrafrecht steht neben der Strafe fast immer die Fahrerlaubnis auf dem Spiel.
- §§ 222, 229 StGBArzt- und MedizinstrafrechtEin Behandlungsfehlervorwurf oder der Verdacht des Abrechnungsbetrugs trifft Ärztinnen und Ärzte doppelt: Neben dem Strafverfahren stehen Approbation, Zulassung und beruflicher Ruf auf dem Spiel.
- JGGJugendstrafrechtWenn gegen Jugendliche oder Heranwachsende ermittelt wird, gelten eigene Regeln: Das Jugendstrafrecht stellt die Erziehung vor die Strafe.
- §§ 395 ff. StPONebenklage & StrafanzeigeWer von einer Straftat verletzt worden ist, hat im Strafverfahren eigene Rechte: von der Strafanzeige über die Akteneinsicht bis zur Nebenklage.
- § 136 StPO · § 147 StPOVorladung, Anhörungsbogen, StrafbefehlEin Brief von der Polizei, ein Formular zur Anhörung oder ein Strafbefehl mit einer Frist von zwei Wochen: Was diese Schreiben bedeuten und was jetzt zu tun ist.
In jedem dieser Gebiete übernehmen wir in allen Verfahrensstadien: vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zu Berufung und Revision. Je früher die Verteidigung beginnt, desto mehr lässt sich gestalten. Melden Sie sich deshalb, bevor Sie sich äußern.
Erstgespräch anfragen