HANSESTRAFRECHT
Rechtsanwältin von Burgsdorff steht selbstbewusst in Robe am Pult im Gerichtssaal.

Rechtsgebiete

Allgemeines Strafrecht

Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Bedrohung: Die meisten Strafverfahren beginnen mit einem Brief oder einem Klingeln an der Tür. Was Sie dann tun, prägt das gesamte Verfahren.

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StGB

Worum es geht

Das allgemeine Strafrecht umfasst die Delikte des Strafgesetzbuchs, die keinem Spezialgebiet zugeordnet sind: Körperverletzung, Eigentums- und Vermögensdelikte wie Diebstahl und Betrug, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung und Nötigung, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

So unterschiedlich die Vorwürfe sind, der Ablauf ähnelt sich: Die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft entscheidet über Anklage, Strafbefehl oder Einstellung. In jedem dieser Schritte kann eine Verteidigerin Einfluss nehmen.

Was wir für Sie tun

Wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, beantragen Akteneinsicht und entwickeln mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, bevor Sie sich äußern.

  • Sofortige Übernahme nach Anhörungsbogen, Vorladung oder Durchsuchung
  • Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage, bevor eine Erklärung abgegeben wird
  • Hinwirken auf Einstellung des Verfahrens, wo die Sachlage es erlaubt
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung vor Amts- und Landgericht
  • Prüfung von Strafbefehlen und Einlegung des Einspruchs binnen der Zwei-Wochen-Frist

Der häufigste Fehler

Viele Beschuldigte wollen „die Sache schnell aufklären“ und äußern sich ohne Kenntnis der Akte. Damit liefern sie oft erst das Material, auf das eine Verurteilung gestützt wird. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Rechtsanwältin Virginia von Burgsdorff im Gespräch am Besprechungstisch, die Mandantschaft nur von hinten angeschnitten.

Häufige Fragen

Ich habe einen Anhörungsbogen bekommen. Muss ich antworten?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Pflichtangaben betreffen nur die Personalien. Übergeben Sie den Bogen ungefüllt an uns: Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen, ob eine Äußerung sinnvoll ist.

Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung der Polizei nicht folgen. Anders bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht: Hier besteht Erscheinungspflicht, aber auch dort gilt Ihr Recht zu schweigen.

Je nach Fall rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder auf Grundlage einer transparenten Honorarvereinbarung ab. In den Fällen der notwendigen Verteidigung kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht. Details erklären wir auf der Vergütungsseite und im Erstgespräch.

Sofort. Fristen wie die zwei Wochen beim Strafbefehl laufen ab Zustellung. Und je früher die Verteidigung beginnt, desto größer ist der Spielraum, auf das Verfahren einzuwirken.

Diese Hinweise geben allgemeine Informationen zum Strafverfahren und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Kein Notfall, aber Beratungsbedarf? Wir besprechen Ihren Fall vertraulich.

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