
Rechtsgebiete
Allgemeines Strafrecht
Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Bedrohung: Die meisten Strafverfahren beginnen mit einem Brief oder einem Klingeln an der Tür. Was Sie dann tun, prägt das gesamte Verfahren.
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StGB
Worum es geht
Das allgemeine Strafrecht umfasst die Delikte des Strafgesetzbuchs, die keinem Spezialgebiet zugeordnet sind: Körperverletzung, Eigentums- und Vermögensdelikte wie Diebstahl und Betrug, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung und Nötigung, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
So unterschiedlich die Vorwürfe sind, der Ablauf ähnelt sich: Die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft entscheidet über Anklage, Strafbefehl oder Einstellung. In jedem dieser Schritte kann eine Verteidigerin Einfluss nehmen.
Was wir für Sie tun
Wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, beantragen Akteneinsicht und entwickeln mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, bevor Sie sich äußern.
- Sofortige Übernahme nach Anhörungsbogen, Vorladung oder Durchsuchung
- Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage, bevor eine Erklärung abgegeben wird
- Hinwirken auf Einstellung des Verfahrens, wo die Sachlage es erlaubt
- Verteidigung in der Hauptverhandlung vor Amts- und Landgericht
- Prüfung von Strafbefehlen und Einlegung des Einspruchs binnen der Zwei-Wochen-Frist
Der häufigste Fehler
Viele Beschuldigte wollen „die Sache schnell aufklären“ und äußern sich ohne Kenntnis der Akte. Damit liefern sie oft erst das Material, auf das eine Verurteilung gestützt wird. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Schwerpunkte im allgemeinen Strafrecht
Akut betroffen? Rufen Sie an, bevor Sie aussagen.
Häufige Fragen
Ich habe einen Anhörungsbogen bekommen. Muss ich antworten?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Pflichtangaben betreffen nur die Personalien. Übergeben Sie den Bogen ungefüllt an uns: Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen, ob eine Äußerung sinnvoll ist.
Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung der Polizei nicht folgen. Anders bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht: Hier besteht Erscheinungspflicht, aber auch dort gilt Ihr Recht zu schweigen.
Was kostet die Verteidigung?
Je nach Fall rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder auf Grundlage einer transparenten Honorarvereinbarung ab. In den Fällen der notwendigen Verteidigung kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht. Details erklären wir auf der Vergütungsseite und im Erstgespräch.
Wie schnell sollte ich reagieren?
Sofort. Fristen wie die zwei Wochen beim Strafbefehl laufen ab Zustellung. Und je früher die Verteidigung beginnt, desto größer ist der Spielraum, auf das Verfahren einzuwirken.
Diese Hinweise geben allgemeine Informationen zum Strafverfahren und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Aus unseren Verfahren
Achtung! Neue Betrugsmasche!
Kontaktaufnahme unter missbräuchlicher Verwendung von Personendaten
Beschuldigt wegen falscher Verdächtigung
Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts im Ermittlungsverfahren
Verfahrenseinstellung statt Geldstrafe: Verurteilung abgewendet
Verfahrenseinstellung bei Körperverletzung und Nötigung
Verfahren wegen Geldfälschung vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte
Amtsgericht Hamburg-Mitte: kein Verbrechenstatbestand nach § 146 StGB, sondern Inverkehrbringen von Falschgeld.
Strafbefehl nie zugestellt, Wiedereinsetzung erfolgreich: Verteidigung in München
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Im Ratgeber
Erklärungen zu den Fragen, die am Anfang eines Verfahrens stehen.
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