HANSESTRAFRECHT
Rechtsanwältin Elger-Günther im Gespräch am Besprechungstisch, das Gegenüber bleibt unkenntlich.

Rechtsgebiete

Jugendstrafrecht

Wenn gegen Jugendliche oder Heranwachsende ermittelt wird, gelten eigene Regeln: Das Jugendstrafrecht stellt die Erziehung vor die Strafe. Für Eltern ist das Verfahren oft genauso belastend wie für die Betroffenen selbst.

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JGG

Worum es geht

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) gilt für Jugendliche, also 14- bis 17-Jährige. Auf Heranwachsende, 18 bis 20 Jahre alt, wird Jugendstrafrecht angewendet, wenn ihre Reife der eines Jugendlichen entspricht oder eine typische Jugendverfehlung vorliegt. In der Praxis geschieht das häufig.

Im Zentrum steht der Erziehungsgedanke: Das Verfahren soll erneuten Straftaten entgegenwirken, nicht vergelten. Die Rechtsfolgen reichen von Erziehungsmaßregeln wie Weisungen über Zuchtmittel wie Verwarnung, Auflagen und Jugendarrest bis zur Jugendstrafe als letztem Mittel. Welche Reaktion droht, hängt stark von Person und Umständen ab, nicht nur von der Tat.

Was wir für Sie tun

Im Jugendstrafrecht werden Weichen früh gestellt: bei der ersten Vernehmung, im Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe, in der Frage, ob das Verfahren ohne Urteil beendet werden kann.

  • Frühe Übernahme, damit keine Aussage ohne Kenntnis der Akte erfolgt
  • Hinwirken auf Diversion, also die Verfahrenseinstellung nach §§ 45, 47 JGG, wo die Voraussetzungen vorliegen
  • Vorbereitung auf das Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe, dessen Bericht das Gericht mitliest
  • Einbeziehung und Beratung der Eltern, die eigene Rechte im Verfahren haben
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter oder Jugendschöffengericht

Was Eltern wissen sollten

Eltern sind im Jugendstrafverfahren nicht Zaungäste: Als Erziehungsberechtigte haben sie eigene Anwesenheits-, Informations- und Erklärungsrechte. Zugleich erleben viele Eltern das Verfahren als Ausnahmezustand und wollen „helfen“, etwa durch eigene Erklärungen gegenüber der Polizei. Auch hier gilt: erst beraten lassen, dann äußern.

Die Jugendgerichtshilfe begleitet das Verfahren, spricht mit der Familie und gibt eine Stellungnahme ab, die das Gericht bei der Rechtsfolgenentscheidung berücksichtigt. Ein vorbereitetes, ehrliches Gespräch mit ihr ist deshalb wichtiger, als viele denken.

Heller Gerichtsflur mit leeren Wartebänken vor einer Sitzungssaaltür.

Häufige Fragen

Mein Kind hat eine Vorladung bekommen. Was sollen wir tun?

Einer polizeilichen Vorladung muss Ihr Kind als Beschuldigter nicht folgen, und es muss keine Angaben zur Sache machen. Sagen Sie den Termin nicht selbst ab und geben Sie keine eigenen Erklärungen ab. Wir übernehmen die Kommunikation und beantragen Akteneinsicht.

Diversion bedeutet, dass das Verfahren nach §§ 45, 47 JGG ohne Urteil beendet wird, oft verbunden mit erzieherischen Maßnahmen wie einem Täter-Opfer-Ausgleich, Arbeitsleistungen oder einer Ermahnung. Ob dieser Weg offensteht, hängt unter anderem von Tat, Einsicht und Vorgeschichte ab. Die Verteidigung kann früh darauf hinwirken.

Viele jugendstrafrechtliche Reaktionen erscheinen nicht im Führungszeugnis, darunter Diversionsentscheidungen sowie Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel. Auch bestimmte zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen bleiben dort außen vor. Für Ausbildung und Beruf ist das oft die wichtigste Frage, und sie verdient eine genaue Prüfung im Einzelfall.

Möglich ist es. Bei Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahren prüft das Gericht, ob die Person nach ihrer Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder ob es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt. Die Darstellung der persönlichen Entwicklung im Verfahren hat darauf erheblichen Einfluss.

Diese Hinweise geben allgemeine Informationen zum Strafverfahren und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Kein Notfall, aber Beratungsbedarf? Wir besprechen Ihren Fall vertraulich.

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