HANSESTRAFRECHT
Rechtsanwältin von Burgsdorff steht selbstbewusst in Robe am Pult im Gerichtssaal.

Jugendstrafrecht

Einstellung der Ermittlungen: versuchter Diebstahl

Einstellung im Ermittlungsverfahren

Was war passiert? Der Mandant wurde verdächtigt, Beihilfe zu einem Fall des besonders schweren Diebstahls geleistet zu haben, indem er dem Hauptverdächtigten bei der Beutesicherung geholfen habe. Das Verfahren wurde gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage von 200,00 € eingestellt nach § 47 JGG. Dem Mandanten wurde dadurch eine Hauptverhandlung erspart und das Verfahren beendet.

Vorschriften: § 47 JGG

Die geschilderten Verfahren sind abgeschlossen. Der Ausgang eines Verfahrens hängt immer vom Einzelfall ab.

Kein Notfall, aber Beratungsbedarf? Wir besprechen Ihren Fall vertraulich.

Erstgespräch anfragen