HANSESTRAFRECHT

Schweigen ist Ihr Recht.Verteidigen ist unser Beruf.

Strafverteidigung in Hamburg. Wir übernehmen in jedem Verfahrensstadium, von der ersten Vernehmung bis zur Revision.

§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPOEs steht Ihnen frei, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Rechtsanwältin Virginia von Burgsdorff steht in Anwaltsrobe an der Verteidigerbank im Gerichtssaal.

Im Ermittlungsverfahren zählt die erste Stunde.

Rufen Sie an, bevor Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft etwas sagen. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, bis eine Verteidigerin bei Ihnen ist. Wir klären die Lage, übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und beantragen Akteneinsicht.

Bevor Sie etwas sagen.

Drei Situationen, in denen Minuten entscheiden. Was Sie jetzt tun, prägt das gesamte weitere Verfahren.

Hausdurchsuchung

  1. 01Ruhe bewahren und die Maßnahme nicht behindern, aber auch nicht aktiv mitwirken.
  2. 02Den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und der Durchsuchung ausdrücklich widersprechen.
  3. 03Nichts unterschreiben, keine Angaben zur Sache machen, uns noch während der Maßnahme anrufen.

Vorladung als Beschuldigter

  1. 01Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter nicht folgen (§ 163a Abs. 4 StPO).
  2. 02Den Termin nicht selbst absagen, das übernehmen wir und beantragen zugleich Akteneinsicht (§ 147 StPO).
  3. 03Erst wenn die Akte bekannt ist, wird entschieden, ob überhaupt eine Erklärung abgegeben wird.

Festnahme und Untersuchungshaft

  1. 01Sofort eine Verteidigerin verlangen, dieses Recht besteht von der ersten Minute an.
  2. 02Keine Angaben zur Sache machen, auch nicht im informellen Gespräch.
  3. 03Angehörige erreichen uns über die Notfallnummern, rund um die Uhr.

Diese Hinweise geben allgemeine Informationen zum Strafverfahren und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Was Sie sagen, steht später in der Akte.

Rechtsgebiete

Wir verteidigen im gesamten Strafrecht, vom Wirtschaftsverfahren bis zur Jugendsache.

Jeder Vorwurf hat eine eigene Seite: Trunkenheitsfahrt und Fahrerlaubnisentzug, Betäubungsmittel, Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht sowie Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.

Die meisten Verfahren beginnen mit einer Vorladung, einem Anhörungsbogen oder einer Durchsuchung. Wir übernehmen ab diesem Punkt, sprechen mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und erklären jeden Schritt, bevor er ansteht.

Vier Dinge, die im deutschen Strafverfahren anders laufen, als viele annehmen.

In den ersten Tagen entscheidet sich, welche Grundlage das Verfahren bekommt. Diese vier Punkte werden am häufigsten falsch eingeschätzt.

  1. 01

    Es gibt keine Kaution gegen Bargeld

    Eine Freilassung wird nicht gekauft. Das Gericht prüft Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr und kann den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug setzen, etwa Sicherheitsleistung, Abgabe des Passes oder Meldepflicht.

  2. 02

    Über die Anklage entscheidet die Staatsanwaltschaft

    Keine Geschworenen entscheiden über die Anklage. Die Staatsanwaltschaft führt das Ermittlungsverfahren und wählt danach zwischen Anklage, Strafbefehl und Einstellung. Ein großer Teil der Verteidigung findet deshalb vor jedem Gerichtssaal statt.

  3. 03

    Verteidigung ab der ersten Vernehmung

    Sie dürfen jederzeit eine Verteidigerin Ihrer Wahl hinzuziehen, auch vor der ersten polizeilichen Vernehmung, und Sie müssen sich nicht zur Sache äußern (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO). Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

  4. 04

    Die Akte entscheidet, nicht der Auftritt

    Es gibt keinen Austausch von Beweismitteln zwischen den Parteien. Die Verteidigung nimmt Akteneinsicht (§ 147 StPO), und die Akte ist das, was das Gericht vor der Hauptverhandlung liest.

Diese Hinweise geben allgemeine Informationen zum Strafverfahren und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Zwei Verteidigerinnen. Eine Haltung.

Rechtsanwältin Virginia von Burgsdorff steht an einem hellen Bürofenster, ruhiger und sachlicher Blick.

Virginia von Burgsdorff

Gründerin der Kanzlei, verteidigt auf Deutsch, Englisch und Französisch.

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Rechtsanwältin Charlotte Elger-Günther steht im Besprechungsraum der Kanzlei am Tageslichtfenster.

Charlotte Elger-Günther

In Bürogemeinschaft seit Juni 2022, ausgebildet unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Hamburg und in der JVA Billwerder.

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Was Mandantinnen und Mandanten sagen.

5,0

von 5 bei 77 Bewertungen auf Google

5 von 5 Sternen

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  • P.T.

    5 von 5 Sternen

    Frau von Burgsdorff hat mich während meines Anliegens hervorragend begleitet. Von Anfang an hat sie mir meine Nervosität genommen und mir Zuversicht vermittelt. Durch ihre ruhige, kompetente und empathische Art fühlte ich mich jederzeit gut aufgehoben. Besonders hervorheben möchte ich ihre Erreichbarkeit – sie war stets ansprechbar, hat Fragen schnell beantwortet und mich immer über den aktuellen Stand informiert. Ihre professionelle Unterstützung hat mir in einer schwierigen Situation viel Sicherheit gegeben.

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  • Piotr Brzezowski

    5 von 5 Sternen

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  • Luis Felipe Alvarez Vega

    5 von 5 Sternen

    Ms Charlotte Elger Gunther helped me with an incident and I cannot recommend her enough, she was kind, an amazing communicator and always took the time to explain the situation to me in English. I really appreciate the support she provided and I'm happy to recommend her for all matters.

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  • Ilyas Sarwari

    5 von 5 Sternen

    Ich bin Frau Von Burgsdorff unglaublich dankbar! Sie hat mich vom ersten Moment an professionell, ruhig und sehr kompetent vertreten. Man hat sofort gemerkt, dass sie genau weiß, was sie tut und sich wirklich für meine Situation einsetzt. Dank ihrer starken Verteidigung wurde das Verfahren eingestellt – und ich habe meinen Führerschein zurückbekommen! Ich bin wirklich überglücklich und erleichtert. Absolute Empfehlung für jeden, der eine engagierte, zuverlässige und durchsetzungsstarke Anwältin sucht. Vielen, vielen Dank nochmal für alles!

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  • BJ S

    5 von 5 Sternen

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  • Thorsten Niedermann

    5 von 5 Sternen

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  • Soheil Mavaji

    5 von 5 Sternen

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  • Sir Lamine

    5 von 5 Sternen

    Hervorragende Verteidigung und sehr kompetente Beratung. Hanse Strafrecht hat mich in einer schwierigen Zeit professionell unterstützt und ein sehr positives Ergebnis erzielt. Ich bin äußerst dankbar für die menschliche und fachliche Unterstützung. Absolut empfehlenswert!

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  • Alle Erfahrungen lesen

Die Bewertungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmensprofil der Kanzlei. Eine eigene Überprüfung, ob sie von Mandantinnen und Mandanten stammen, findet nicht statt. Stand: 8. August 2026. Alle Bewertungen im Wortlaut.

Vom ersten Verdacht bis zum Urteil.

  1. 01

    Ermittlungsverfahren

    Akteneinsicht, Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, Schutz vor übereilten Aussagen. Oft geht es darum, dass eine Anklage gar nicht erst entsteht.

  2. 02

    Zwischenverfahren

    Stellungnahme zur Anklageschrift und Arbeit gegen die Eröffnung der Hauptverhandlung.

  3. 03

    Hauptverhandlung

    Beweisanträge, Befragung der Zeugen, Plädoyer.

  4. 04

    Berufung und Revision

    Prüfung des Urteils auf Rechtsfehler und Vertretung in der nächsten Instanz.

Was Verteidigung kostet, sagen wir vorher.

Gesetzliche Gebühren
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Honorarvereinbarung
Als Pauschale oder nach Stunden, vor der Übernahme des Mandats besprochen.
Pflichtverteidigung
In Fällen der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO.

Eine Honorarvereinbarung sichert der Verteidigung die Zeit, die ein Verfahren tatsächlich braucht: für Akten, Gespräche und Anträge.

Mehr zur Vergütung

Häufige Fragen

Was tun bei einer Vorladung der Polizei?

Sagen Sie nichts zur Sache und sagen Sie den Termin nicht selbst ab. Als beschuldigte Person müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen und sich nicht äußern; § 136 Abs. 1 S. 2 in Verbindung mit § 163a Abs. 4 StPO sichert dieses Recht. Rufen Sie vor dem Termin an: Wir übernehmen die Kommunikation und beantragen Akteneinsicht nach § 147 StPO, bevor über eine Einlassung überhaupt gesprochen wird.

Bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigte oder Beschuldigter besteht keine Pflicht zu erscheinen. Anders ist es bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht: Dort müssen Sie erscheinen, schweigen dürfen Sie zur Sache trotzdem. Angaben zur Person, also Name, Geburtsdatum und Anschrift, sind davon ausgenommen.

Es gibt drei Wege. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG fallen pauschal je Verfahrensabschnitt an. Eine Honorarvereinbarung regelt eine Pauschale oder eine Abrechnung nach Stunden, üblich ist ein Vorschuss. Im Fall der Pflichtverteidigung nach § 140 StPO zahlt zunächst die Staatskasse und fordert die Gebühren bei einer Verurteilung zurück. Welcher Weg zu Ihrem Verfahren passt, besprechen wir offen im Erstgespräch.

So früh wie möglich, am besten sofort nach der ersten Nachricht von Polizei oder Staatsanwaltschaft und vor jeder Äußerung zur Sache. Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt: Was einmal im Protokoll steht, bleibt in der Akte. Bei einer Festnahme oder Durchsuchung erreichen Sie uns rund um die Uhr.

Diese Hinweise geben allgemeine Informationen zum Strafverfahren und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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Der erste Schritt ist ein Anruf.

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  • Ab Berliner Tor mit dem Bus 160 bis Gustav-Kunst-Straße.
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