HANSESTRAFRECHT
Nahaufnahme von Rechtsanwältin Elger-Günther im Profil, aufmerksam zuhörend.

Rechtsgebiete

Sexualstrafrecht

Kaum ein Vorwurf wiegt sozial schwerer: Ein Verfahren wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung gefährdet Beruf, Familie und Ansehen, lange bevor ein Gericht entschieden hat. Umso wichtiger ist eine frühe, diskrete Verteidigung.

Zum Rechtsgebiet Sexualstrafrecht

§§ 174 ff. StGB

Worum es geht

Die §§ 174 ff. StGB stellen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Strafe, von sexueller Belästigung über sexuellen Übergriff und Vergewaltigung bis zu Delikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen. Die Strafrahmen sind hoch, und schon der Vorwurf hat erhebliche Folgen im persönlichen und beruflichen Umfeld.

Schon der Vorwurf wirkt, bevor eine Anklage erhoben ist: Er belastet Partnerschaft, Familie und Arbeitsplatz und verbreitet sich im Umfeld schneller, als das Verfahren voranschreitet. Deshalb zählen in diesen Verfahren zwei Dinge von Anfang an: Diskretion und frühe Akteneinsicht, damit die Verteidigung weiß, worauf der Vorwurf gestützt wird, bevor irgendetwas gesagt wird.

Für Beschuldigte gilt hier wie überall die Unschuldsvermutung. Sie ist in diesen Verfahren besonders wichtig, weil das Umfeld oft schneller urteilt als die Justiz. Unsere Aufgabe ist es, das rechtsstaatliche Verfahren zu sichern: sorgfältige Aufklärung statt Vorverurteilung, in beide Richtungen.

Was wir für Sie tun

Diskretion ist in diesen Verfahren Teil der Verteidigung. Wir arbeiten so, dass das Verfahren möglichst wenig Kreise zieht, und äußern uns zur Sache erst, wenn die Akte vollständig bekannt ist.

  • Sofortige Übernahme nach Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme, auch über die Notfallnummern
  • Akteneinsicht und genaue Analyse, worauf der Vorwurf tatsächlich gestützt wird
  • Prüfung der Aussageentstehung und, wo geboten, Hinwirken auf aussagepsychologische Begutachtung
  • Beratung zum Umgang mit Ermittlungen im persönlichen und beruflichen Umfeld
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung, wenn eine Anklage nicht zu vermeiden ist

Aussage gegen Aussage

Viele Verfahren in diesem Bereich stützen sich im Kern auf die Angaben einer einzigen Person, ohne weitere Tatzeugen. Für solche Konstellationen verlangt die Rechtsprechung eine besonders sorgfältige Prüfung der belastenden Aussage: ihrer Entstehung, ihrer Konstanz und ihres Inhalts.

Verteidigung heißt hier, diese Prüfung einzufordern und fachlich zu begleiten, mit Respekt gegenüber allen Beteiligten und ohne die Beweisfrage vorwegzunehmen. Genau dafür ist das Strafverfahren da.

Rechtsanwältin Charlotte Elger-Günther in schwarzer Robe mit Akte auf einem hellen Gerichtsflur.

Häufige Fragen

Der Vorwurf ist falsch. Soll ich sofort zur Polizei und alles richtigstellen?

Nein. Auch und gerade dann nicht. Ohne Kenntnis der Akte wissen Sie nicht, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, und jede spontane Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, bis wir die Akte geprüft haben.

Ein Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich, eine automatische Mitteilung an den Arbeitgeber erfolgt in der Regel nicht. Es gibt aber Konstellationen, in denen das Umfeld berührt wird, etwa bei Vernehmungen von Zeugen aus dem Betrieb. Wir beraten Sie, wie Sie damit umgehen und welche Erklärungen Sie besser unterlassen.

Gemeint sind Verfahren, in denen die Angaben einer Person das zentrale Beweismittel sind und keine weiteren Tatzeugen existieren. Die Gerichte müssen eine solche Aussage besonders sorgfältig würdigen. Für die Verteidigung kommt es darauf an, Entstehung und Entwicklung der Aussage genau zu rekonstruieren.

Nach der Anzeige führt die Polizei ein Ermittlungsverfahren, vernommen wird zunächst die anzeigende Person, häufig folgen Zeugenvernehmungen und die Sicherung von Nachrichten oder Spuren. Beschuldigte erfahren davon oft erst durch eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder eine Durchsuchung. Zur Sache müssen Sie nichts sagen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet später über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Gibt es außer den Angaben einer Person keine weiteren Tatzeugen, muss das Gericht diese Aussage besonders sorgfältig würdigen: Entstehung, Konstanz und Inhalt werden geprüft, teils mit aussagepsychologischer Begutachtung. Die Verteidigung rekonstruiert dafür den Weg der Aussage aus der Akte und stellt die nötigen Anträge, sachlich und ohne Wertung über die Person, die die Anzeige erstattet hat.

Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus, etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Ob das im Einzelfall angenommen wird, hängt von Vorwurf und persönlichen Verhältnissen ab. Kommt es zu einer Festnahme, sind wir über die Notfallnummern rund um die Uhr erreichbar.

Diese Hinweise geben allgemeine Informationen zum Strafverfahren und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.