HANSESTRAFRECHT
Rechtsanwältin von Burgsdorff geht in Robe mit einer Akte durch einen Gerichtsflur.

Sexualstrafrecht

Entlastung vom Vorwurf eines Sexualdelikts

Verfahrenseinstellung beim Verdacht des sexuellen Übergriffs

Unser Mandant wurde eines sexuellen Übergriffs an einer intellektuell beeinträchtigten Frau verdächtigt. Das Gesetz droht hierfür Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr im Falle einer Verurteilung an. Da unser Mandant einen Beruf im sozialen Bereich ausübt, stand für ihn zusätzlich seine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Es galt, die Aussage der Frau besonders sorgfältig unter Berücksichtigung ihrer Beeinträchtigung auszuwerten. Zudem wurde in enger Zusammenarbeit mit unserem Mandanten eine ausführliche Stellungnahme verfasst sowie entlastende Beweise vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft ist unserer Argumentation gefolgt und hat das Verfahren antragsgemäß mangels Tatverdachts eingestellt. Der Mandant ist erleichtert und überglücklich, von den Vorwürfen entlastet zu sein und seine Arbeit wieder aufnehmen zu können.

Die geschilderten Verfahren sind abgeschlossen. Der Ausgang eines Verfahrens hängt immer vom Einzelfall ab.

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