HANSESTRAFRECHT
Rechtsanwältin Elger-Günther arbeitet in Robe an einer Akte auf der Verteidigerbank, von oben fotografiert.

Sexualstrafrecht

Vorwurf der sexuellen Nötigung § 177 StGB

Verfahren nach § 170 II StPO Eingestellt

In einem emotional aufgeladenen Streit zwischen Eheleuten sah sich unser Mandant mit schwerwiegenden Vorwürfen der sexuellen Nötigung und Körperverletzung konfrontiert. Das Verfahren war geprägt von einer klassischen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, bei der es auf jedes Detail ankam.

Durch eine sorgfältige und detaillierte Aufarbeitung des Sachverhalts gelang es uns, die gegen unseren Mandanten erhobenen Beschuldigungen Punkt für Punkt zu entkräften. Die Vorwürfe hielten einer kritischen Prüfung nicht stand. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren folgerichtig gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein - mangels hinreichenden Tatverdachts.

Vorschriften: § 177 StGB · § 170 Abs. 2 StPO

Die geschilderten Verfahren sind abgeschlossen. Der Ausgang eines Verfahrens hängt immer vom Einzelfall ab.

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