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Geldwäsche: Strafe, Leichtfertigkeit, gesperrtes Konto
Schon der Umgang mit Vermögenswerten, die möglicherweise aus einer rechtswidrigen Tat stammen, kann ein Ermittlungsverfahren nach § 261 StGB auslösen. Für Betroffene kommt das oft überraschend.
Zum Rechtsgebiet Geldwäsche
§ 261 StGB · § 263 StGB · § 27 StGB
Geldwäsche Strafe: der Strafrahmen nach § 261 StGB
§ 261 StGB sieht für den Grundtatbestand Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Für besonders schwere Fälle, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder bei einer Begehung als Mitglied einer Bande, gilt ein erhöhter Strafrahmen. Für leichtfertiges Handeln gilt ein eigener, niedrigerer Rahmen.
Ein Strafrahmen ist keine Strafe. Wo ein Verfahren innerhalb dieses Rahmens landet, hängt vom Einzelfall ab: von Vorstrafen, von der Höhe der betroffenen Summe, von der Dauer des Geschehens und vor allem vom eigenen Tatbeitrag. Ob jemand ein Konto einmalig geöffnet oder über Monate Beträge weitergeleitet hat, macht einen erheblichen Unterschied.
Was in Ihrem Verfahren in Betracht kommt, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. Wir sagen Ihnen dann, worauf es in Ihrem Fall ankommt, und nennen keine Zahlen, die niemand versprechen kann.
Worum es geht
Der Vorwurf der Geldwäsche zählt zu den weitreichendsten Delikten des deutschen Strafrechts. Die Folgen setzen früh ein: hohe Strafrahmen, Vermögensabschöpfung, gesperrte Konten, Durchsuchungen und Ermittlungen über Ländergrenzen hinweg.
Je nach Sachverhalt tritt neben § 261 StGB der Vorwurf der Beihilfe zum Betrug, also § 263 StGB in Verbindung mit § 27 StGB, wenn die Weiterleitung von Geld die Tat der Hintermänner unterstützt hat.
Leichtfertige Geldwäsche: der entscheidende Punkt
Neben der vorsätzlichen Geldwäsche erfasst § 261 StGB auch leichtfertiges Handeln. Vorsatz setzt voraus, dass Sie die deliktische Herkunft des Geldes zumindest für möglich hielten und in Kauf nahmen. Leichtfertig handelt, wer sich Anhaltspunkten verschließt, die sich aufdrängen.
Wer nicht wusste, woher das Geld stammt, ist deshalb nicht automatisch straflos, aber auch nicht ohne Weiteres strafbar. Die Frage, ob Sie es hätten erkennen müssen, entscheidet den Fall. Geprüft wird, wie plausibel das Geschehen aus Ihrer Sicht war, welche Erfahrung Sie mit solchen Vorgängen hatten und welche Warnzeichen tatsächlich sichtbar waren.
Eine häufige Fallgruppe sind vermeintliche Stellenangebote im Internet: Wer als „Zahlungsabwickler“, „Finanzagent“ oder „Regionalvertreter“ angeworben wird, öffnet sein privates Konto für eingehende Überweisungen und leitet die Beträge gegen Provision weiter. Die Betroffenen halten sich für Angestellte, im Ermittlungsverfahren sind sie Beschuldigte, weil ihr Konto und ihr Name die einzigen greifbaren Spuren sind. Auch hier entscheidet die Leichtfertigkeit: die Formulierung der Anzeige, die Höhe der Provision, die Anweisung zur sofortigen Weiterleitung.
Verwandt ist das Love-Scamming, bei dem eine emotionale Abhängigkeit entsteht und Betroffene Überweisungen für eine vermeintlich vertrauenswürdige Person ausführen. Auch das wird von Ermittlungsbehörden schnell als Beteiligung an einer Geldwäschehandlung gewertet.
Gesperrtes Konto: was zuerst passiert
Meist fällt zuerst die Bank auf: Das Konto wird gesperrt, Beträge werden zurückgebucht. Kurz darauf folgt ein Anhörungsbogen oder eine Vorladung. Häufig melden sich zugleich die Geschädigten mit zivilrechtlichen Rückforderungen.
- Keine Angaben zur Sache gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Bank, bevor die Akte bekannt ist
- Schriftverkehr, Nachrichten, Verträge und die ursprüngliche Stellenanzeige sichern statt löschen
- Kontoauszüge und Belege über jede Ein- und Auszahlung zusammenstellen
- Zivilrechtliche Schreiben der Geschädigten nicht ohne Abstimmung mit der Verteidigung beantworten
- Prüfung der Kontosperrung, der Sicherstellung und der Vermögensabschöpfung
Was wir für Sie tun
Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor wir den Sachverhalt geprüft haben. Wir werten die Ermittlungsakte aus und ordnen ein, was tatsächlich passiert ist.
Ob Ihnen vorgeworfen wird, Gelder verschoben, angenommen, transferiert oder lediglich entgegengenommen zu haben: Wir achten darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, und treten überzogenen Vorwürfen entgegen.
- Prüfung, ob überhaupt leichtfertiges Verhalten vorlag
- Prüfung, ob die mögliche deliktische Herkunft der Gelder für Sie erkennbar war
- Klärung, ob Sie sich in einer Täuschungs- oder Drucksituation befanden
- Prüfung, ob Kontosperrungen, Sicherstellungen und Vermögensabschöpfungen rechtmäßig sind

Akut betroffen? Rufen Sie an, bevor Sie aussagen.
Häufige Fragen
Welche Strafe droht bei Geldwäsche?
Der Strafrahmen ergibt sich aus § 261 StGB und unterscheidet den Grundtatbestand, besonders schwere Fälle und leichtfertiges Handeln. Wo ein Verfahren innerhalb dieses Rahmens landet, hängt von Vorstrafen, der betroffenen Summe und dem eigenen Tatbeitrag ab. Eine belastbare Einschätzung ist erst nach Akteneinsicht möglich.
Was bedeutet leichtfertige Geldwäsche?
§ 261 StGB erfasst nicht nur vorsätzliches Handeln. Leichtfertig handelt, wer sich Anhaltspunkten verschließt, die sich aufdrängen mussten. Ob das der Fall war, hängt davon ab, welche Warnzeichen für Sie erkennbar waren und wie plausibel der Vorgang aus Ihrer Sicht wirkte.
Mein Konto wurde gesperrt. Was kann ich tun?
Sperrungen, Sicherstellungen und Vermögensabschöpfungen sind an rechtliche Voraussetzungen gebunden. Wir prüfen die Grundlage der Maßnahme, nehmen Akteneinsicht und gehen dort dagegen vor, wo Rechtsbehelfe bestehen. Machen Sie bis dahin gegenüber der Bank keine Angaben zur Sache.
Ich wusste nicht, woher das Geld stammt. Bin ich strafbar?
Nicht automatisch, aber die fehlende Kenntnis allein beendet das Verfahren nicht. Geprüft wird, ob Sie die Herkunft hätten erkennen müssen. Genau dort setzt die Verteidigung an, etwa bei der Formulierung einer Stellenanzeige, der Höhe einer Provision oder der Anweisung, Geld sofort weiterzuleiten.
Ich bin selbst getäuscht worden. Hilft mir das?
Eine Täuschungs- oder Drucksituation ist für die Beurteilung wesentlich, gerade in Fällen des Love-Scamming. Sie muss aber im Verfahren dargestellt und belegt werden. Deshalb ist es wichtig, den Ablauf früh und vollständig zu dokumentieren, statt sich spontan zu äußern.
Diese Hinweise geben allgemeine Informationen zum Strafverfahren und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
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