
Allgemeines Strafrecht
Verfahrenseinstellung statt Geldstrafe: Verurteilung abgewendet
Verfahrenseinstellung bei Körperverletzung und Nötigung
Unser Mandant hatte einen Strafbefehl erhalten, in dem ihm Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen wurde. Insgesamt wurde auf eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen erkannt. Nach dem Gesetz wird eine Erstverurteilung bis 90 Tagessätze nicht ins Führungszeugnis aufgenommen. Für unseren bisher nicht vorbestraften Mandanten hätte dies bedeutet, dass die Verurteilung im Führungszeugnis sichtbar, er somit erst einmal als Gewalttäter gebrandmarkt gewesen wäre. Im schlimmsten Fall wäre seine Arbeitsstelle in Gefahr gewesen. Zutiefst besorgt suchte der Mandant hilfesuchend unsere Kanzlei auf.
Es wurde Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, die Akte angefordert und in enger Abstimmung mit dem Mandanten die Verteidigungsstrategie für die Hauptverhandlung entwickelt. Ziel war eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage, zumindest aber die Geldstrafe auf maximal 90 Tagessätze zu reduzieren. Gericht und Staatsanwaltschaft stimmten der Verfahrenseinstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages zu. Damit bleiben unserem Mandanten eine Vorstrafe und mögliche Probleme mit seiner Arbeitsstelle erspart.
Die geschilderten Verfahren sind abgeschlossen. Der Ausgang eines Verfahrens hängt immer vom Einzelfall ab.