
Allgemeines Strafrecht
Berufung Raub LG Hamburg
Mandant konnte Gerichtssaal ohne Handschellen verlassen!
In einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg wegen des Vorwurfes des Raubes und mehrerer Diebstähle haben wir den Sachverhalt in der Berufungsinstanz erneut aufgearbeitet. Wir haben mehrere für die Strafzumessung wesentliche Punkte vorgetragen und die weiteren Verfahrensbeteiligten davon überzeugt, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Unser Mandant konnte den Gerichtssaal ohne Handschellen verlassen.
Die geschilderten Verfahren sind abgeschlossen. Der Ausgang eines Verfahrens hängt immer vom Einzelfall ab.