
Sexualstrafrecht
Vorwurf der Vergewaltigung: Verfahrenseinstellung erwirkt
Antrag auf Verfahrenseinstellung erfolgreich
Unser Mandant wurde beschuldigt, ohne Wissen seiner Partnerin das Kondom beim Geschlechtsverkehr heimlich entfernt zu haben. Dieses sogenannte "Stealthing" kann unter Umständen eine Vergewaltigung darstellen, die mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bedroht ist. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den Angaben der Belastungszeugin und einer entsprechenden Stellungnahme folgte die Staatsanwaltschaft unserem Antrag und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Unser Mandant ist überglücklich, dass das Verfahren diskret und mit diesem positiven Ergebnis abgeschlossen werden konnte. Auch bleibt ihm eine belastende Hauptverhandlung erspart.
Die geschilderten Verfahren sind abgeschlossen. Der Ausgang eines Verfahrens hängt immer vom Einzelfall ab.