HANSESTRAFRECHT
Rechtsanwältin von Burgsdorff prüft eine Akte am Fenster der Kanzlei.

Hamburg · Vergütung

Kosten der Strafverteidigung

Die Frage nach den Kosten steht oft am Anfang. Hier finden Sie die drei Wege der Vergütung und die Umstände, die den Aufwand eines Verfahrens bestimmen.

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Die drei Wege der Vergütung

Für die Vergütung der Verteidigung gibt es drei Wege: die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), eine Honorarvereinbarung als Pauschale oder nach Stunden, und die Pflichtverteidigung nach § 140 StPO.

Die gesetzlichen Gebühren sind Pauschalen, die je Verfahrensabschnitt anfallen, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Eine Honorarvereinbarung bildet den Aufwand ab und sichert der Verteidigung die nötige Zeit; üblich ist ein Vorschuss. Bei der Pflichtverteidigung zahlt zunächst die Staatskasse, im Fall einer Verurteilung werden die Kosten zurückgefordert.

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Wovon der Aufwand abhängt

Wie aufwendig eine Verteidigung wird, lässt sich am Anfang nur einschätzen, nicht ausrechnen. Bestimmend sind vor allem drei Umstände: das Verfahrensstadium, in dem das Mandat beginnt, der Umfang der Ermittlungsakte und die Zahl der Verhandlungstage.

Ein Mandat im Ermittlungsverfahren, das mit einer Einstellung endet, verlangt einen anderen Einsatz als eine Hauptverhandlung über mehrere Tage mit umfangreicher Akte, Sachverständigen und Beweisanträgen. Kommen Parallelverfahren hinzu, etwa beim Finanzamt oder in der Insolvenz, wächst der Abstimmungsaufwand.

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Wie wir darüber sprechen

Die Vergütung besprechen wir offen im Erstgespräch, bevor Sie uns beauftragen. Wir sagen Ihnen, welcher Weg zu Ihrem Verfahren passt und was ihn trägt.

Ändert sich das Verfahren erheblich, etwa durch eine Anklage oder eine deutlich umfangreichere Akte, sprechen wir erneut darüber, statt Sie vor eine Abrechnung zu stellen.

Häufige Fragen zu den Kosten

Kann ich die Kosten vorher genau erfahren?

Die gesetzlichen Gebühren ergeben sich aus dem RVG und stehen für den jeweiligen Verfahrensabschnitt fest. Bei einer Honorarvereinbarung wird die Vergütung vor der Übernahme des Mandats schriftlich festgelegt. Wie viele Verfahrensabschnitte und Verhandlungstage anfallen, steht am Anfang naturgemäß nicht fest.

Ein Vorschuss ist bei einer Honorarvereinbarung üblich. Er stellt sicher, dass die Verteidigung sofort tätig werden kann, etwa mit Akteneinsicht und Schutzschrift, ohne dass die Abrechnung die Arbeit verzögert.

Ob und in welchem Umfang eine Rechtsschutzversicherung eintritt, richtet sich nach Ihrem Vertrag und nach dem Vorwurf. Legen Sie uns Ihre Unterlagen vor, dann klären wir die Deckungsfrage mit der Versicherung.

In den Fällen der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO ordnet das Gericht eine Verteidigerin bei. Die gesetzlichen Gebühren zahlt zunächst die Staatskasse, im Fall einer Verurteilung werden sie zurückgefordert. Beschuldigte dürfen eine Verteidigerin ihres Vertrauens benennen.

Diese Hinweise geben allgemeine Informationen zum Strafverfahren und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Sprechen Sie uns an

Schildern Sie kurz, worum es geht. Im Erstgespräch klären wir den Verfahrensstand und die Vergütung, bevor Sie uns beauftragen.

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