HANSESTRAFRECHT
Rechtsanwältin von Burgsdorff prüft eine Akte am Fenster der Kanzlei.

Rechtsgebiete

Umweltstrafrecht

Verstöße gegen umweltrechtliche Vorschriften und Auflagen können Bußgelder oder Strafen nach sich ziehen. Die Zahl der Ermittlungsverfahren in diesem Bereich hat in den vergangenen Jahren zugenommen.

Zum Rechtsgebiet Umweltstrafrecht

§§ 324 ff. StGB

Worum es geht

Das Umweltstrafrecht ist ein sensibles Rechtsgebiet. Die Schädigung natürlicher Ressourcen wird heute als sozialschädlich wahrgenommen, entsprechend genau schauen die Behörden hin. Besonders häufig sind diese Vorwürfe:

  • Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB)
  • Bodenverunreinigung (§ 324a StGB)
  • Luftverunreinigung (§ 325 StGB)
  • Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB)
  • Unerlaubtes Betreiben von Anlagen (§ 327 StGB)

Warum das Verwaltungsrecht mitentscheidet

Ob ein Verhalten strafbar ist, richtet sich im Umweltstrafrecht nach dem öffentlichen Umweltrecht. Erst die Genehmigung, die Auflage oder der Grenzwert bestimmt, wo die Strafbarkeit beginnt.

Diese Frage kann die Staatsanwaltschaft aus eigener Fachkunde selten beantworten. Deshalb werden die Ermittlungen häufig durch Sachverständigengutachten ergänzt, die dann den Kern des Verfahrens bilden.

Was wir für Sie tun

Die Verteidigung im Umweltstrafrecht beginnt bei der Rechtslage: Sie muss genau ermittelt und auf Beweisprobleme hin geprüft werden. Schon am Anfang stellt sich die Frage, ob überhaupt gegen die richtigen Personen ermittelt wird.

  • Klärung, wer im Betrieb für den Vorgang tatsächlich verantwortlich war
  • Prüfung der zugrunde liegenden Genehmigungen, Auflagen und Grenzwerte
  • Kritische Auseinandersetzung mit den Sachverständigengutachten
  • Akteneinsicht, bevor eine Erklärung abgegeben wird
  • Abstimmung der Verteidigung mit dem parallel laufenden Verwaltungsverfahren
Rechtsanwältin Virginia von Burgsdorff in schwarzer Robe im Gerichtssaal an der Verteidigerbank.

Häufige Fragen

Warum hängt die Strafbarkeit vom Verwaltungsrecht ab?

Weil das Umweltstrafrecht an das öffentliche Umweltrecht anknüpft. Ob eine Handlung erlaubt war, ergibt sich aus Genehmigungen, Auflagen und Grenzwerten. Erst wenn dagegen verstoßen wurde, kommt eine Strafbarkeit in Betracht.

Ja. Verstöße gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften und Auflagen können Bußgelder oder Strafen nach sich ziehen. Wie schwer ein Verstoß wiegt, hängt vom betroffenen Schutzgut und vom Umfang ab.

Das ist oft die erste Frage des Verfahrens. Ermittelt wird nicht selten gegen Personen, die für den Vorgang tatsächlich nicht zuständig waren. Wir prüfen deshalb früh, wie die Verantwortlichkeiten im Betrieb verteilt waren.

Eine zentrale. Weil die Bewertung technisches und naturwissenschaftliches Wissen verlangt, stützen sich die Ermittlungen meist auf Sachverständige. Ihre Annahmen und Messungen sind ein wichtiger Ansatzpunkt der Verteidigung.

Diese Hinweise geben allgemeine Informationen zum Strafverfahren und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Kein Notfall, aber Beratungsbedarf? Wir besprechen Ihren Fall vertraulich.

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