HANSESTRAFRECHT
Rechtsanwältin von Burgsdorff steht selbstbewusst in Robe am Pult im Gerichtssaal.

Betäubungsmittelstrafrecht

23 kg Cannabis bei Einreise am Hamburger Flughafen, Bewährungsstrafe statt Haft

Bewährungsstrafe und Aufhebung des Haftbefehls

Unsere US-amerikanische Mandantin wurde bei ihrer Einreise am Hamburger Flughafen mit rund 23 Kilogramm Cannabis im Gepäck festgenommen. Nach der Erstellung des Wirkstoffgutachtens stellte sich heraus, dass die relevante Wirkstoffmenge 5 Gramm reines THC betrug - ein Vielfaches der nicht geringen Menge im Sinne von § 34 Abs. 3 KCanG.

Dennoch: Dank des intensiven Austauschs zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Mandantin konnte erreicht werden, dass die Anklage nicht vor dem Schöffengericht, sondern lediglich vor dem Strafrichter erhoben wurde. Dadurch war die Strafgewalt auf zwei Jahre Freiheitsstrafe begrenzt - ein strategisch wichtiger Schritt, der den Weg zu einer Bewährungsstrafe eröffnete.

Das vorrangige Ziel im Rahmen der Hauptverhandlung war die Freilassung der Mandantin, die so schnell wie möglich in ihre Heimat zurückkehren wollte. Nach intensiver Erörterung und einem teilweisen Geständnis wurde bereits im Vorfeld eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt - genau dieses Ergebnis wurde schließlich auch erreicht.

Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, setzte den Vollzug jedoch zur Bewährung aus und hob den Haftbefehl unmittelbar auf.

Die Mandantin konnte bereits am Folgetag nach Hause fliegen.

Vorschriften: § 34 Abs. 3 KCanG

Schlagworte: Strafverteidiger Hamburg · Drogenstrafrecht · Flughafen Hamburg · Einfuhr von Cannabis · Bewährungsstrafe · Hanse Strafrecht · Ermittlungsverfahren · Freilassung

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