HANSESTRAFRECHT
Rechtsanwältin Elger-Günther blickt von der Verteidigerbank zur Richterbank.

Allgemeines Strafrecht

Einstellung beim Vorwurf des Betruges

Verfahrenseinstellung hinsichtlich Betrugsvorwurfs

Dem Mandanten von Rechtsanwältin Elger-Günther, ein junger Familienvater, wurde vorgeworfen, unberechtigt und zu seinem Vorteil einen Barscheck eingelöst zu haben (Betrug nach § 263 StGB). Die Akte wurde sorgfältig durchgearbeitet und eine überzeugende Stellungnahme verfasst. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Vorschriften: § 263 StGB · § 170 Abs. 2 StPO

Die geschilderten Verfahren sind abgeschlossen. Der Ausgang eines Verfahrens hängt immer vom Einzelfall ab.

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