HANSESTRAFRECHT
Rechtsanwältin von Burgsdorff macht am Schreibtisch der Kanzlei Notizen neben einer geschlossenen Akte.

Verkehrsstrafrecht

Vorwurf des unerlaubten Entfernen vom Unfallort, sog. "Fahrerflucht"

Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

In einem kürzlich abgeschlossenen Fall konnten wir den Vorwurf der Fahrerflucht nach § 142 StGB erfolgreich entkräften. Unser Mandant wurde beschuldigt, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Die Verteidigung legte dar, dass kein vorsätzliches Handeln vorlag: Unser Mandant hatte davon, dass eine Tür an die andere gestoßen war, nichts bemerkt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein.

Durch die Einstellung des Verfahrens blieben unserem Mandanten der Führerscheinentzug und eine Vorstrafe erspart.

Vorschriften: § 142 StGB

Die geschilderten Verfahren sind abgeschlossen. Der Ausgang eines Verfahrens hängt immer vom Einzelfall ab.

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