HANSESTRAFRECHT
Rechtsanwältin Elger-Günther steht in Robe mit geöffneter Akte an der Verteidigerbank.

Allgemeines Strafrecht

Tankbetrug

Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann schnell zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren führen - so auch in einem aktuellen Mandat unserer Kanzlei. Unser Mandant sah sich mit dem Vorwurf des Tankbetrugs konfrontiert, weil er nach dem Tanken die Rechnung nicht beglichen hatte.

Die Folge: Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs gemäß § 263 StGB. Nach frühzeitiger Intervention und Aufklärung der tatsächlichen Umstände konnte nachgewiesen werden, dass es sich um ein Missverständnis handelte. Nach entsprechender Darlegung der Sachlage wurde das Verfahren schließlich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt - kein hinreichender Tatverdacht, keine weiteren Konsequenzen für unseren Mandanten.

Vorschriften: § 263 StGB · § 170 Abs. 2 StPO

Die geschilderten Verfahren sind abgeschlossen. Der Ausgang eines Verfahrens hängt immer vom Einzelfall ab.

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