HANSESTRAFRECHT
Aufgeschlagenes Heft, Kugelschreiber und Taschenrechner auf einem Schreibtisch.

Rechtsmittel und Vollstreckung

Tagessatz berechnen: wie hoch die Geldstrafe wird und was gilt, wenn Sie nicht zahlen können

Verfasserin
Rechtsanwältin Virginia Elisabeth von Burgsdorff
Veröffentlicht
Zuletzt geändert
9 Minuten Lesezeit
9 Minuten Lesezeit

Eine Geldstrafe besteht aus zwei Zahlen. Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat und beträgt mindestens fünf und höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 40 Abs. 1 StGB). Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, wobei das Gericht in der Regel von dem Nettoeinkommen ausgeht, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte (§ 40 Abs. 2 StGB). Wer nicht zahlen kann, hat mehrere gesetzlich vorgesehene Wege, und alle setzen voraus, dass er sich meldet.

01

Wie sich der Tagessatz berechnen lässt

Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Es achtet ferner darauf, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt (§ 40 Abs. 2 StGB).

Drei Punkte dazu, die im Gesetz stehen und in Rechnern im Netz leicht untergehen.

Erstens: Das Gesetz sagt "hat oder haben könnte". Wer ohne zwingenden Grund kein Einkommen erzielt, kann damit nicht ohne Weiteres eine niedrige Tagessatzhöhe erreichen.

Zweitens: Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden (§ 40 Abs. 3 StGB). Wer keine Angaben zu seinen Verhältnissen macht, verhindert die Schätzung nicht, sondern überlässt sie dem Gericht.

Drittens: In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben (§ 40 Abs. 4 StGB). Beide Zahlen stehen also im Urteil oder im Strafbefehl und lassen sich dort nachlesen.

Ob Unterhaltspflichten, Schulden oder besondere Belastungen berücksichtigt werden, entscheidet das Gericht anhand der ihm bekannten Verhältnisse. Eine feste Rechenformel enthält das Gesetz nicht.

02

Woraus sich die Zahl der Tagessätze ergibt

Die Zahl der Tagessätze bildet die Schwere der Tat ab. Maßstab ist § 46 StGB: Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe (§ 46 Abs. 1 StGB), und das Gericht wägt die Umstände ab, die für und gegen ihn sprechen, unter anderem die Beweggründe, das Maß der Pflichtwidrigkeit, die verschuldeten Auswirkungen der Tat, das Vorleben sowie das Verhalten nach der Tat (§ 46 Abs. 2 StGB). Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden (§ 46 Abs. 3 StGB).

Neben einer Freiheitsstrafe kann eine sonst nicht oder nur wahlweise angedrohte Geldstrafe verhängt werden, wenn der Täter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht hat und dies auch unter Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angebracht ist (§ 41 StGB).

Zur Abgrenzung: Eine Geldstrafe ist etwas anderes als eine Freiheitsstrafe zur Bewährung. Bei einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, dass sich der Verurteilte schon die Verurteilung zur Warnung dienen lässt (§ 56 Abs. 1 StGB); bei einer höheren Strafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, ist das unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB möglich. Bei Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wird nicht ausgesetzt, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung dies gebietet (§ 56 Abs. 3 StGB). Und die Geldstrafe ist auch nicht die Vergütung der Verteidigung; was eine Verteidigung kostet, erklären wir gesondert unter Vergütung.

03

Wenn Sie nicht sofort zahlen können

Das Gesetz sieht dafür ausdrücklich einen Weg vor. Ist dem Verurteilten nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so bewilligt ihm das Gericht eine Zahlungsfrist oder gestattet ihm, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen (§ 42 StGB). Das Gericht kann die Vergünstigung der Teilzahlung aufheben, wenn der Verurteilte einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt.

Nach Rechtskraft des Urteils wechselt die Zuständigkeit. Die Strafvollstreckung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde (§ 451 Abs. 1 StPO), und über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen entscheidet dann diese Vollstreckungsbehörde (§ 459a Abs. 1 StPO). Sie kann eine solche Entscheidung nachträglich ändern oder aufheben, darf dabei aber zum Nachteil des Verurteilten nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel abweichen (§ 459a Abs. 2 StPO). Entfällt die Vergünstigung der Teilzahlung, kann sie erneut eine Zahlungserleichterung bewilligen (§ 459a Abs. 3 StPO).

Der praktische Kern dieses Abschnitts lautet: Ein Antrag auf Ratenzahlung geht nach Rechtskraft an die Staatsanwaltschaft, nicht an das Gericht. Und er wirkt nur, wenn er gestellt wird.

04

Die Ersatzfreiheitsstrafe: zwei Tagessätze, ein Tag

An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Ersatzfreiheitsstrafe. Zwei Tagessätzen entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag (§ 43 StGB). Das ist der geprüfte Wortlaut mit Stand vom 10. August 2026; der Umrechnungsmaßstab wurde in der Vergangenheit geändert, weshalb ältere Texte im Netz eine andere Zahl nennen können.

Die Ersatzfreiheitsstrafe wird auf Anordnung der Vollstreckungsbehörde vollstreckt (§ 459e Abs. 1 StPO). Vor der Anordnung ist der Verurteilte darauf hinzuweisen, dass ihm nach § 459a StPO Zahlungserleichterungen bewilligt werden können und dass er die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abwenden kann (§ 459e Abs. 2 StPO). Wegen eines Teilbetrages, der keinem vollen Tag Freiheitsstrafe entspricht, darf die Vollstreckung nicht angeordnet werden (§ 459e Abs. 3 StPO). Und sie wird nicht vollstreckt, soweit die Geldstrafe entrichtet oder beigetrieben wird (§ 459e Abs. 4 StPO).

Dieser Hinweis nach § 459e Abs. 2 StPO ist der wichtigste Brief des ganzen Vollstreckungsverfahrens. Wer ihn ungeöffnet liegen lässt, verliert die Wege, die darin beschrieben sind.

05

Freie Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe

Die Grundlage steht nicht im Strafgesetzbuch, sondern in Art. 293 Abs. 1 EGStGB. Danach können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung regeln, dass die Vollstreckungsbehörde dem Verurteilten gestattet, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abzuwenden. Soweit der Verurteilte die freie Arbeit geleistet hat, ist die Ersatzfreiheitsstrafe erledigt. Die Rechtsverordnung bestimmt, wie viele Stunden freier Arbeit an die Stelle eines Tages Ersatzfreiheitsstrafe treten. Die Arbeit muss unentgeltlich sein und darf nicht erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen.

Der Umrechnungsschlüssel ist damit Landesrecht und in den Ländern nicht gleich. Für Hamburg regelt ihn die Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit (Tilgungsverordnung) vom 11. Dezember 2012: Durch die Ableistung von fünf Stunden gemeinnütziger Arbeit wird die Vollstreckung eines Tages der Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet (§ 3 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung); in den dort genannten Härtefällen genügen drei Stunden (§ 3 Abs. 2). Die Vermittlung läuft nach dem Merkblatt der Staatsanwaltschaft Hamburg über das Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe; das Merkblatt nennt außerdem eine Frist von einer Woche für die Kontaktaufnahme mit der Vermittlungsstelle. Maßgeblich ist das Schreiben, das Sie erhalten haben; die dort genannten Fristen und Stellen gehen jeder allgemeinen Darstellung vor.

06

Wenn die Vollstreckung eine unbillige Härte wäre

Für diesen Fall gibt es eine eigene Vorschrift, und sie liegt nicht bei der Vollstreckungsbehörde, sondern beim Gericht: Das Gericht ordnet an, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt, wenn die Vollstreckung für den Verurteilten eine unbillige Härte wäre (§ 459f StPO).

Wann eine unbillige Härte vorliegt, sagt das Gesetz nicht. Das ist eine Entscheidung des Gerichts im Einzelfall, und über ihren Ausgang lässt sich vorab nichts sagen. Der Weg besteht, aber er ist keine Zusage.

07

Was 90 Tagessätze mit dem Führungszeugnis zu tun haben

Nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG werden Verurteilungen, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen oder auf Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist, nicht in das Führungszeugnis aufgenommen, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. Die Vorschrift enthält Ausnahmen. Die Zahl der Tagessätze hat damit eine Bedeutung, die über den Geldbetrag hinausgeht. Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber dazu, wann man vorbestraft ist.

Häufige Fragen

Kann ich Ratenzahlung beantragen, wenn das Urteil schon rechtskräftig ist?

Ja. Über Zahlungserleichterungen entscheidet nach Rechtskraft die Vollstreckungsbehörde, also die Staatsanwaltschaft (§ 459a Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 451 Abs. 1 StPO). Der Antrag geht an die Stelle, die das Vollstreckungsschreiben versandt hat.

§ 43 Satz 2 StGB bestimmt, dass zwei Tagessätzen ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe entspricht; das Mindestmaß ist ein Tag (§ 43 Satz 3 StGB). Wegen eines Teilbetrages, der keinem vollen Tag entspricht, darf die Vollstreckung nicht angeordnet werden (§ 459e Abs. 3 StPO).

Die Ersatzfreiheitsstrafe wird nicht vollstreckt, soweit die Geldstrafe entrichtet oder beigetrieben wird (§ 459e Abs. 4 StPO), und geleistete freie Arbeit erledigt die Ersatzfreiheitsstrafe insoweit (Art. 293 Abs. 1 EGStGB). Wie beides im Einzelfall zusammenwirkt, klärt die Vollstreckungsbehörde; ein Anspruch auf eine bestimmte Aufteilung folgt daraus nicht.

§ 40 Abs. 2 StGB verlangt, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt, und § 40 Abs. 3 StGB lässt eine Schätzung der Bemessungsgrundlagen zu. Angaben zu den eigenen Verhältnissen wirken sich deshalb auf die Höhe des Tagessatzes aus. Über die Zahl der Tagessätze sagen sie nichts.

Diese Hinweise geben allgemeine Informationen zum Strafverfahren und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Sie geben den Stand der geprüften Gesetzestexte vom 10. August 2026 wieder.

08

Wie es weitergeht

Was in der Vollstreckung noch möglich ist, hängt an Fristen und daran, wer wann angeschrieben wird. Eine Übersicht über unsere Arbeit im Strafverfahren finden Sie auf der Seite zum allgemeinen Strafrecht.

Wenn Sie zu Ihrem Verfahren sprechen möchten, erreichen Sie die Kanzlei telefonisch oder per E-Mail.

Zum Kontakt
Verwendete Vorschriften

Die im Beitrag genannten Vorschriften mit Fundstelle im amtlichen Volltext.