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Verkehr

Trunkenheit im Verkehr: Führerschein weg, wann bekommen Sie ihn zurück?

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Rechtsanwältin Virginia Elisabeth von Burgsdorff
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Themen
Verkehr
8 Minuten Lesezeit
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Wird Ihnen Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen, kann der Richter die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 111a Abs. 1 Satz 1 StPO in Verbindung mit § 69 StGB). Entzieht das Gericht sie, bestimmt es zugleich eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren (§ 69 Abs. 1 Satz 1, § 69a Abs. 1 Satz 1 StGB). Nach Ablauf der Sperre bekommen Sie den Führerschein nicht automatisch zurück: Die Fahrerlaubnis muss neu erteilt werden, und zuständig ist dafür die Fahrerlaubnisbehörde (§ 20 Abs. 1 FeV). Umgangssprachlich heißt das Wiedererteilung; die Fahrerlaubnis-Verordnung spricht in § 20 FeV von Neuerteilung, und diesen Begriff verwenden wir hier durchgehend. Wie lange es dauert, lässt sich vorher nicht sagen.

01

Welche Promillewerte zählen, und wo verläuft die Grenze zur Straftat?

Drei Schwellen werden durcheinandergebracht.

0,5 Promille. Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat (§ 24a Abs. 1 StVG). Das ist keine Straftat; die Geldbuße reicht bis zu 3.000 Euro (§ 24a Abs. 3 StVG).

Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB. Strafbar macht sich, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, es sicher zu führen (§ 316 Abs. 1 StGB). Der Strafrahmen reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; auch die fahrlässige Begehung ist strafbar (§ 316 Abs. 2 StGB). Einen Promillewert nennt § 316 StGB nicht. Maßgeblich ist die Fahruntüchtigkeit.

1,1 Promille. Diese Zahl steht nicht im Gesetz, sondern in der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kraftfahrer bei einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig sind (Beschluss vom 28. Juni 1990, 4 StR 297/90). Unterhalb dieses Werts kommt Fahruntüchtigkeit in Betracht, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten.

Kommt eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert hinzu, ist § 315c StGB einschlägig, mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 315c Abs. 1 StGB) und einem eigenen Rahmen für fahrlässige Begehung (§ 315c Abs. 3 StGB).

02

Die Blutprobe

Blutentnahmen durch einen Arzt sind auch ohne Einwilligung zulässig, wenn kein Nachteil für die Gesundheit zu befürchten ist (§ 81a Abs. 1 StPO). Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht einer Straftat nach § 315a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3, § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 2 und 3 oder § 316 StGB, bedarf die Entnahme einer Blutprobe keiner richterlichen Anordnung (§ 81a Abs. 2 Satz 2 StPO). Widerspruch verhindert sie also nicht. Entscheiden können Sie, ob Sie Angaben zur Sache machen. Das müssen Sie nicht.

03

Wie das Verfahren weiterläuft

Bei einem Vergehen kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen, mit dem die Rechtsfolgen ohne Hauptverhandlung schriftlich festgesetzt werden (§ 407 Abs. 1 StPO). Die Entziehung der Fahrerlaubnis darf darin nur festgesetzt werden, wenn die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt (§ 407 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO). Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich (§ 410 Abs. 1 Satz 1 StPO); sonst steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO). Die Frist läuft ab Zustellung, nicht ab Kenntnisnahme.

Damit ist eine versäumte Frist aber nicht ohne Weiteres das Ende. War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 44 Satz 1 StPO). Dieser Antrag ist selbst fristgebunden: Er ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses bei dem Gericht zu stellen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre, die Begründungstatsachen sind glaubhaft zu machen, und innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen (§ 45 Abs. 1 und 2 StPO). Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das Gericht. Wer eine Frist versäumt hat, sollte das deshalb umgehend prüfen lassen.

04

Wann bekommen Sie den Führerschein zurück?

Vier Schritte, jeder mit eigener Vorschrift.

Vorläufige Entziehung. Sie wirkt zugleich als Anordnung oder Bestätigung der Beschlagnahme des von einer deutschen Behörde ausgestellten Führerscheins (§ 111a Abs. 3 Satz 1 StPO). Sie ist aufzuheben, wenn ihr Grund weggefallen ist oder das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht; dann ist der Führerschein zurückzugeben (§ 111a Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1 StPO).

Entziehung im Urteil. Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft, und ein deutscher Führerschein wird eingezogen (§ 69 Abs. 3 StGB). Bei Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB).

Sperre. Sechs Monate bis fünf Jahre (§ 69a Abs. 1 Satz 1 StGB), beginnend mit der Rechtskraft des Urteils (§ 69a Abs. 5 Satz 1 StGB). War die Fahrerlaubnis wegen der Tat vorläufig entzogen, verkürzt sich das Mindestmaß um diese Zeit, darf aber drei Monate nicht unterschreiten (§ 69a Abs. 4 StGB); der vorläufigen Entziehung steht dabei die Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins nach § 94 StPO gleich (§ 69a Abs. 6 StGB). Wurde in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits einmal eine Sperre angeordnet, beträgt das Mindestmaß ein Jahr (§ 69a Abs. 3 StGB). Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter nicht mehr ungeeignet ist, kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben, frühestens nach drei Monaten, in den Fällen des Absatzes 3 nach einem Jahr (§ 69a Abs. 7 StGB).

Neuerteilung. Dafür gelten die Vorschriften für die Ersterteilung (§ 20 Abs. 1 Satz 1 FeV). Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre gestellt werden (§ 20 Abs. 4 FeV). Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung an (§ 20 Abs. 2 FeV). Ein Ermessen hat sie dabei nicht; die Vorschrift ist als gebundene Entscheidung gefasst. Das ist bei der Planung von Zeit und Kosten der Neuerteilung einzurechnen.

05

Die MPU ist Sache der Behörde, nicht des Strafgerichts

Über die Neuerteilung entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Sie ordnet ein medizinisch-psychologisches Gutachten unter anderem an, wenn Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss begangen wurden oder wenn ein Fahrzeug bei 1,6 Promille oder mehr Blutalkohol oder 0,8 mg/l oder mehr Atemalkohol geführt wurde (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstaben a bis c FeV). Begründen Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit, ordnet sie ein ärztliches Gutachten an (§ 13 Satz 1 Nr. 1 FeV).

Solange ein Strafverfahren anhängig ist, in dem die Entziehung nach § 69 StGB in Betracht kommt, darf die Behörde denselben Sachverhalt in einem eigenen Entziehungsverfahren nicht berücksichtigen (§ 3 Abs. 3 Satz 1 StVG). Nach dem Urteil darf sie zum Nachteil des Betroffenen von dessen Feststellungen zu Sachverhalt, Schuldfrage und Eignung nicht abweichen; der Strafbefehl steht dem gleich (§ 3 Abs. 4 StVG).

Auf die Entscheidung über die MPU hat die Strafverteidigung keinen Einfluss. Was im Strafverfahren geschieht, wirkt sich aber auf die Ausgangslage bei der Behörde aus.

06

Fahrverbot statt Entziehung, und was bei einem Verstoß passiert

Wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen, kann das Gericht ein Fahrverbot von einem Monat bis zu sechs Monaten anordnen (§ 44 Abs. 1 Satz 1 StGB). Bei einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 oder § 316 StGB ist es in der Regel anzuordnen, wenn die Entziehung unterbleibt (§ 44 Abs. 1 Satz 3 StGB).

Wer trotz fehlender Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots fährt, macht sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG strafbar; ebenso, wer fährt, obwohl der Führerschein nach § 94 StPO in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG). Nach einer vorläufigen Entziehung heißt das: nicht fahren, auch nicht kurz.

Häufige Fragen zur Trunkenheit im Verkehr

Ab wie viel Promille ist Trunkenheit im Verkehr eine Straftat?

§ 316 StGB nennt keinen Wert, sondern stellt auf die Fahruntüchtigkeit ab. Der Bundesgerichtshof geht bei Kraftfahrern ab 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit aus (Beschluss vom 28. Juni 1990, 4 StR 297/90). Davon unabhängig ist das Fahren ab 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemalkohol eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a Abs. 1 StVG).

Sechs Monate bis fünf Jahre, im Wiederholungsfall innerhalb von drei Jahren mindestens ein Jahr (§ 69a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 StGB). Die Zeit der vorläufigen Entziehung wird auf das Mindestmaß angerechnet, das dabei drei Monate nicht unterschreiten darf (§ 69a Abs. 4 StGB).

Das entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde, nicht das Strafgericht. Die Voraussetzungen stehen in § 13 FeV, unter anderem der Wert von 1,6 Promille beziehungsweise 0,8 mg/l (Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c) und wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss (Buchstabe b).

Die Entziehung wirkt bei einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis als Aberkennung des Rechts, im Inland davon Gebrauch zu machen; mit Rechtskraft erlischt dieses Recht (§ 69b Abs. 1 StGB). Bei Führerscheinen aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und ordentlichem Wohnsitz im Inland wird der Führerschein eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt (§ 69b Abs. 2 Satz 1 StGB); auch die vorläufige Entziehung erfasst sie (§ 111a Abs. 3 Satz 2 StPO).

Diese Hinweise geben allgemeine Informationen zum Strafverfahren und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Sie geben den Stand der geprüften Gesetzestexte vom 10. August 2026 wieder.

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Wie es weitergeht

Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, zeigt sich erst nach Einsicht in die Akte, vor allem in das ärztliche Protokoll und das Ergebnis der Blutuntersuchung. Promillegrenzen und Fristen können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite zum Verkehrsstrafrecht, auf Englisch unter Traffic Criminal Law.

Wenn Sie zu Ihrem Verfahren sprechen möchten, erreichen Sie die Kanzlei telefonisch oder per E-Mail.

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Verwendete Vorschriften

Die im Beitrag genannten Vorschriften mit Fundstelle im amtlichen Volltext.

Herangezogene Entscheidungen

  • BGH, 28. Juni 1990, 4 StR 297/90geprüft am 10. August 2026